Seit dem 25.05.2018 gilt die DSGVO.
Laut der neuen, europäischen Verordnung, muss jeder Betrieb mit 10 oder mehr Angestellten, die personenbezogener Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Ebenso müssen Betriebe, die eine besondere Kategorie von Daten verarbeiten, wie z.B. Apotheken, Versicherungen und Banken,
einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Besondere Kategorien beziehen sich auf Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit
hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen
Orientierung einer natürlichen Person.
Dies DSGVO bedeutet für Unternehmen einen erhöhten Dokumentations-Aufwand.
Sie müssen festhalten, welche Daten Sie verarbeiten, warum Sie dies tun und wie Sie mit den Daten umgehen. Des Weiteren müssen Betroffene darüber aufgeklärt werden, was mit ihren Daten geschieht –
die so genannte Informationspflicht.
Auch die Datenschutzerklärung Ihres Unternehmens muss der neuen Verordnung gerecht werden.
Unsere TÜV geprüfte Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie nicht nur bei der Dokumentation, sondern berät Sie auch über technische Maßnahmen, die Ihr Unternehmen zum Schutz personenbezogener Daten
verwenden muss bzw. sollte.
Auch wenn Sie gesetzlich nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, kann unsere Datenschutzbeauftragte Sie tatkräftig bei der Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen unterstützen.
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